Tierschutz am DRFZ

Dem Tierwohl Rechnung tragen

Tierversuche sind nötig, um biologische Grundlagen zu verstehen und neue Therapieansätze für den Menschen zu entwickeln. Die Wissenschaftler*innen sind dabei jedoch verpflichtet, Tierversuche soweit wie möglich durch Alternativen zu ersetzen und auf die Entwicklung weiterer Alternativmethoden hinzuwirken. Die Tierärzt*innen, die Tierpflegenden und die Forschenden arbeiten stetig daran, den Tierschutz sowohl im Versuch als auch in der Haltung immer weiter zu verbessern.

Die 3R Grundsätze

Die Wissenschaftler*innen am DRFZ sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren sehr bewusst und wenden Versuchen stets das 3R-Prinzip an, um die Belastung von Tieren im Tierversuch auf ein unerlässliches Maß zu verringern. Die 3R stehen für „Replace, Reduce, Refine“, zu Deutsch „Vermeiden, Verringern, Verbessern“. Praktisch bedeutet dies: Die Forschenden am DRFZ versuchen, so viele Versuche wie möglich ohne den Einsatz von Tieren durchzuführen („Reduce & Replace“), beispielsweise durch die Verwendung von Zellkulturen. Bei der Durchführung von Tierversuchen wird darauf geachtet, eine statistisch berechnete Mindestgruppengröße von Tieren einzusetzen, aber nicht mehr Tiere als nötig („Reduce“). Die heutzutage hochentwickelte Technik bietet mittlerweile viele nicht-invasive Untersuchungsmethoden („Refine“), wodurch das Leid der Tiere verringert und viele Daten aus wenigen Tieren generiert werden können („Reduce“).

Bei ihrer Arbeit werden die Wissenschaftler*innen von den weisungsunabhängigen Tierschutzbeauftragten beraten, die zudem das Wohlergehen der Tiere und die Einhaltung sämtlicher Richtlinien und Regularien sicherstellen und kontrollieren. Der regelmäßig tagende Tierschutzausschuss unterstützt die Tierschutzbeauftragten in ihrer Tätigkeit und der Überwachung des Wohlergehens der Tiere.

Das 3R Prinzip ist heutzutage die Grundlage für die Tierschutzpolitik und Praxis moderner Forschungsansätze in vielen Ländern. Dieser Animationsfilm erklärt das 3R-Prinzip und beschreibt, wie es in der Forschung umgesetzt wird.
(Quelle: https://www.tierversuche-verstehen.de/filme/)

Alternativmethoden

Laut Tierschutzgesetz dürfen Tierversuche nur dann durchgeführt werden, wenn keine tierfreien Methoden zur Verfügung stehen (Tierschutzgesetz § 7a Abs. 2 Nr. 2). Noch immer kann man ausschließlich im Tierversuch herausfinden, welche Umstände das Immunsystem dazu bringen, gegen den eigenen Körper zu reagieren.

Es sind bereits viele Alternativmethoden für Tierversuche im Einsatz.
Sie können tierexperimentelle Forschung aber noch nicht vollständig ersetzen.

Die Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen schreitet stetig voran, bietet bislang aber nur für wenige wissenschaftliche Fragestellungen eine Alternative zu Tiermodellen. Um z.B. Autoimmunität zu verstehen, bei der verschiedene Organsysteme und Zelltypen zusammenspielen, benötigt man lebende Organismen, die genauso vielschichtig reagieren. Im komplexen Feld der Immunologie sind Tierversuche daher noch unverzichtbar.

Weniger komplexe Zusammenhänge lassen sich bereits ohne Tierversuche mit humanem Zellmaterial untersuchen. Viele Gruppen des DRFZ arbeiten daher völlig ohne Tierversuche. Sie entwickeln ständig neue Testsysteme, um Zellen des Immunsystems außerhalb des Körpers zu analysieren. Allerdings werden Tierversuche auf absehbare Zeit weiterhin unverzichtbar bleiben. Sie tragen aber gleichzeitig dazu bei, mögliche Alternativmethoden zu entwickeln. Einige werden bereits ergänzend zu Tierversuchen eingesetzt, um die Anzahl benötigter Tiere zu verringern.

Tierversuche verstehen - eine Informationsinitiative der Wissenschaft Forschende sind dazu verpflichtet, Alternativmethoden einzusetzen, wann immer dies möglich ist. Dieser Animationsfilm gibt einen anschaulichen Überblick zu diesem Thema.
(Quelle: https://www.tierversuche-verstehen.de/filme/)

Wann immer es möglich ist, verwenden wir Alternativmethoden um Tierversuche zu ersetzen oder Tierzahlen zu reduzieren. Zum Beispiel erlernen junge Nachwuchswissenschaftler*innen Blutabnahmen und Injektionen vorerst am alternativen Mausmodell.

Schon gewusst? Am DRFZ arbeiten wir auch an der Entwicklung von Alternativmethoden, die bestimmte Tierversuche in Zukunft ersetzen sollen. So arbeitet Dr. Timo Gaber, Principal Investigator der AG Buttgereit, zusammen mit Dr. Alexandra Damerau und Dr. Moritz Pfeiffenberger an der Entwicklung von vitro-3D-Modellen, die z.B. entzündete Gelenke nachstellen.

Mehr zu der Erforschung von in vitro-Modellen am DRFZ

Umgang, Handling & Training

Schon von Geburt an werden die Tiere an den Umgang und das Handling durch schonende Methoden gewöhnt. Hierfür wird bspw. unter anderem das sogenannte Tunnel-Handling angewandt. Dafür befindet sich ein durchsichtiger Tunnel im Käfig, der den Mäusen als Versteck dient und eine bekannte Umgebung darstellt. Das Tier kann mittels Tunnel aus dem Käfig genommen werden um beispielsweise eine Gesundheitsuntersuchung vorzunehmen. Mehrere Studien haben gezeigt, dass diese Art von Handling deutlich stressfreier für die Tiere ist als das Hochheben am Schwanz. Außerdem konnte nachgewiesen werden, dass die Arbeit mit stressfreieren Tieren sich positiv auf die wissenschaftlichen Ergebnisse ausgewirkt und die gewonnen Daten sicherer und reproduzierbarer sind.

Abb.: Eine Maus wird mit einem Tunnel umgesetzt. Die Maus kann die Farbe Rot nicht wahrnehmen. Für sie ist es dunkel, sodass sie sich wie in einem sicheren Versteck fühlt. Die Tierpflegenden und Forschenden haben aber gleichzeitig die Möglichkeit, das Tier – ohne unnötige Angst auszulösen – anzuschauen.

Mehr zum Thema schonendes Handling von Labormäusen

Am DRFZ findet kein Versuch statt, ohne dass die Maus zuvor an die Forschenden und die durchzuführende Methode gewöhnt wurde. Für jedes einzelne Tier nehmen wir uns die Zeit, es im Rahmen eines versuchsvorbereitenden Gewöhnungsprogramms mit der Versuchssituation vertraut zu machen. Nach einigen Tagen Gewöhnungsprogramm sind die Tiere deutlich entspannter.

Schauen Sie in unserem kurzen Video genauer an, wie das Gewöhnungsprogramm der Tiere gestaltet ist:

Gewöhnungsprogramm DRFZ

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Film: Theres Manthey, Jacqueline Hirscher
Musik: Moviemaker von Apple
Youtube: DRFZ-Kanal

Enrichment

Um den Tieren das Ausleben ihres natürlichen explorativen Verhaltens zu ermöglichen, haben wir große Rattenkäfige mit allerhand Equipment ausgestattet, in denen die Tiere nach dem versuchsvorbereitenden Gewöhnungsprogramm verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten erkunden können. Die Mäuse reagierten auf die sogenannten Spielplätze im Testlauf mit viel Neugier und Enthusiasmus, sodass wir entschieden haben, ihnen diese Möglichkeit des Erkundungsverhaltens generell bieten zu wollen und nun nach und nach die Standard-Haltungskäfige gegen große Käfige mit mehr Enrichment austauschen.

Abb.: Ein Spielplatz für Mäuse – am DRFZ versuchen wir den Tieren die Auslebung ihres natürlichen explorativen Verhaltens zu ermöglichen.

Der Tierschutz-Ausschuss

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben werden die Tierschutzbeauftragten am DRFZ vom regelmäßig tagenden Tierschuss-Ausschuss unterstützt. In den Sitzungen werden Projekte und deren Ergebnisse überprüft und diskutiert, interne Arbeitsabläufe festgelegt und neue Refinement-Möglichkeiten für wissenschaftliche Untersuchungen, aber auch Zucht und Haltung, beschlossen um das Wohlbefinden der Tiere weiter zu stärken.

Der Tierschutz-Ausschuss am DRFZ setzt sich zusammen aus Tierärzt*innen, tierpflegendem Personal und wissenschaftlichem sowie technischem Personal.

Jede Einrichtung, die Tierversuche durchführt, muss über einen Tierschutz-Ausschuss verfügen, der die Institution und ihre Mitarbeitenden zum Wohlergehen der Versuchstiere berät (§6 Tierschutz-Versuchstierverordnung).

Die EU-Richtlinie 2010/63 zum „Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ macht bezüglich Zucht und Haltung von Tieren für Versuchszwecke verbindliche Vorgaben. Daneben enthält sie auch Bestimmungen zu strukturellen Voraussetzungen einer Einrichtung und legt das Vorhandensein eines Tierschutzgremiums fest.

Diese EU-Vorgabe wurde 2013 in nationales Recht überführt: „Für Einrichtungen und Betriebe im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Tierschutzgesetzes hat der Träger der Einrichtung oder der für den Betrieb Verantwortliche vor Aufnahme der Tätigkeit einen Tierschutzausschuss zu bestellen.“ (§6 TierSchVersV)

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