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Belastungen, Zahlen & Statistik

Ein Einblick in die Welt der Zahlen

Belastungsgrade von Tierversuchen

Gesetzlich erlaubt ist ein Tierversuch nur dann, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind.

Die Unerlässlichkeit jedes einzelnen geplanten Tierversuchs muss geprüft und gegen die zu erwartende Belastung für jedes einzelne Tier abgewogen werden. Es gilt der Grundsatz: Je höher die zu erwartende Belastung der Tiere ist, desto größer muss der wissenschaftliche Nutzen sein.

Dabei wird die zu erwartende Belastung für das Tier wissenschaftlich fundiert beurteilt und auf ethische Vertretbarkeit geprüft. Die Belastung wird nicht durch die Antragssteller*innen festgelegt. Die Forschenden liefern vielmehr eine persönliche Belastungseinschätzung, die von den Tierschutzbeauftragten kritisch überprüft und dann der Genehmigungsbehörde vorgelegt wird. Diese legt dann die endgültige Belastung der Tiere für jeden Versuch fest.

Nach europäischer Gesetzgebung wird zwischen den Belastungsgraden „gering“, „mittel“, „schwer“ und „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ unterschieden.

Bei der Versuchsplanung wird darauf geachtet, dass die Belastung für das Einzeltier so gering wie möglich gehalten wird. Die Festlegung des Belastungsgrades für den Gesamtversuch richtet sich nach der höchsten zu erwartenden Belastung für das Einzeltier. Das heißt, dass auch wenn andere Tiergruppen in einem Versuch keiner Belastung ausgesetzt sind (beispielsweise Kontrolltiere), gilt der gesamte Versuch dennoch als schwer belastet, wenn ein einzelnes Tier diese Belastung erfahren kann.

Begriffsdefinitionen der Belastungsgrade
  • „Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“: Diese Bezeichnung wird bei Verfahren verwendet, die gänzlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, aus der das Tier nicht mehr erwacht oder bei der Tötung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken zur anschließenden Organentnahme (ohne vorherige Behandlungen, Eingriffe oder Manipulationen). Letztere macht den bei weitem größten Teil der zu Versuchszwecken getöteten Tiere aus und fließt, obwohl sie laut Tierschutzgesetz nicht als Tierversuch gilt, als Belastungsgrad „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ in die jährliche Versuchstiermeldung mit ein.
  • „Gering“: Verfahren, die bei Tieren kurzzeitig geringe Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen oder keine wesentliche Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere hervorrufen, werden als „gering“ eingestuft.

Beispiel: Die subkutane Injektion eines Medikaments.

  • „Mittel“: Verfahren, die bei den Tieren kurzzeitig mittelstarke Schmerzen, Leiden oder Schäden oder langanhaltende geringe Schmerzen verursachen sowie Versuche, die eine mittelschwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere verursachen, werden als „mittel“ eingestuft.

Beispiel: Die Durchführung einer Narkose mit anschließendem Aufwachen.

  • „Schwer“: Verfahren, die bei den Tieren starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste oder langanhaltende, mittelstarke Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen sowie Verfahren, die eine schwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands der Tiere verursachen, werden als „schwer“ eingestuft.

Beispiel: Die Induktion eines Krankheitsbildes, dass mit partiellen Lähmungen einhergeht.

Zahlen & DRFZ Statistik

Lange schon gilt Berlin als „Hauptstadt der Tierversuche“. Die hohe Zahl der Versuchstiere lässt sich jedoch durch die hohe Dichte an Forschungseinrichtungen erklären.

  • Am DRFZ wurden im Jahr 2023 3648 Tiere für wissenschaftliche Fragestellungen verwendet. Die Zahl ist gegenüber dem Vorjahr (2215 Tiere) deutlich gestiegen, liegt aber in einem ähnlichen Bereich wie im Jahr 2021 (3598 Tiere).

Schon gewusst? Für viele Versuche ist es notwendig, den Genotyp jedes geborenen Tieres zu bestimmen, um sicher zu gehen, dass nur die Tiere, bei denen die für die jeweilige wissenschaftliche Fragestellung gewünschte Genveränderung vererbt wurde, für den Versuch ausgewählt werden. Meist kann die Typisierung aus Ohrstanzproben erfolgen, die bei der individuellen Markierung der Tiere im tierpflegerischen Alltag ohnehin anfallen. Manche Eigenschaften lassen sich allerdings nur über die Analyse von Blutproben bestimmen. Die Blutentnahme hierfür gilt in der Europäischen Union als Tierversuch. Somit kommt schnell eine starke Steigerung der Versuchstierzahlen zustande, wenn ein neues Versuchsvorhaben an einem Institut beginnt, bei dem vorab sämtliche gezüchtete Tiere mittels Blutentnahme typisiert werden müssen. Das ist auch der Grund für die starken Schwankungen der Versuchstierzahlen am DRFZ in den letzten Jahren. Während im Jahr 2021 ein Projekt mit der Notwendigkeit der Genotyp-Bestimmung geendet hat, wurde im Jahr 2023 ein neues Projekt begonnen.

Weiterführende Informationen zur Zahl der Versuchstiere

 

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